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Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen vor Ablauf der Leasingdauer verlässt?

Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis oder wird er vor Ablauf der Leasinglaufzeit gekündigt, endet für ihn die Nutzung des Dienstrades. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, das Dienstrad an den Arbeitgeber zurückzugeben.
Auf Wunsch und in Absprache mit dem Arbeitgeber kann dem Mitarbeiter ein Übernahmeangebot für das Dienstrad durch die Leasinggesellschaft gemacht werden. Dieses Angebot kann er annehmen, er ist aber nicht dazu verpflichtet.

Da immer der Arbeitgeber der Leasingnehmer ist, kann er entscheiden, wie das Dienstrad weiter im Unternehmen genutzt werden soll. Es kann einem anderen Arbeitnehmer zur Nutzung überlassen werden, der dann die noch offenen Leasingraten weiter bezahlt.

Eine weitere Möglichkeit ist die Aktivierung des Arbeitnehmer-Ausfallschutzes, dann bezahlt die Versicherung die noch ausstehenden Leasingraten und zieht das Fahrrad ein.