Ihre Antworten zum willdienstrad-Modell
Der nachhaltige Weg zum leistbaren (E-)Dienstrad und zu glücklichen MitarbeiterInnen
Der nachhaltige Weg zum leistbaren (E-)Dienstrad und zu glücklichen MitarbeiterInnen
Wir haben auf dieser Seite eine umfangreiche Sammlung an Fragen und Antworten zum willdienstrad-Modell bereitgestellt. Sie finden Informationen für Unternehmer/Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Selbständige und Fachhändler sowie allgemeines über e-Bikes. Gibt es dennoch Themen die für Sie unklar sind, können Sie uns gerne unter 01 9346283 anrufen oder via Kontaktformular eine Nachricht hinterlassen.
Ja. Eine bestehende Kurzarbeit im Arbeitsverhältnis bedeutet die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit in einem Unternehmen.
Kommt es im Zuge der Kurzarbeit zu einer „negativen Dynamisierung“ in Form einer Umstufung im Sinne, einer niedriger entlohnten Tätigkeit (z.B. wenn ein/e Arbeitnehmer/in, welche/r bis dato die Filialleitung betraut war, diese – einvernehmlich – abgibt), so ist das Bruttoentgelt vor der Kurzarbeit „in die andere Richtung“ anzupassen, also um jenen Euro-Cent-Betrag zu kürzen, um den sich nun der KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt durch die Umstufung reduziert.
Da die Gehaltsumwandlung bei willdienstrad.at auf dem Bruttolohn des jeweiligen Mitarbeiters basiert, kann die monatliche Nutzungsrate für das Dienstrad während der Kurzarbeit geringfügig abweichen.
Wir weisen darauf hin, das willdienstrad.at keine Befugnis zur Steuerberatung hat und empfehlen Unternehmen, ihren persönlichen Steuerberater heranzuziehen.
Ja, Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte sind Vollzeitbeschäftigten gleichzusetzen. Es darf keine Unterschreitung des kollektivvertraglich geregelten Mindestlohns oder -gehalts auftreten und es gilt auf das Existenzminimum zu achten.
Nein – solange sich die Progressionsstufe nicht ändert und der Arbeitnehmer in keine andere Steuerklasse fällt. Wenn das Jahreseinkommen unter „€ 11.000,00 ist es steuerfrei. Das Einkommen von € 11.000,00 bis € 18.000,00 € wird mit 20% versteuert. Von € 18.000,00 bis € 31.000,00 sind es 35%. Zwischen € 31.000,00 bis € 60.000,00 sind es 42% und von € 60.000,00 bis € 90.000,00 48% Steuern. Bis € 1.000.000,00 sind es 50% und darüber 55%“ (Quelle finanz.at).
Sollte der Arbeitnehmer in eine neue Progressionsstufe fallen, muss neu berechnet werden.
Ja, dieser Prozess kann leider nicht über die Website direkt abgewickelt werden, der Arbeitgeber muss den Antrag selbst bei der Förderstelle einreichen.
willdienstrad.at fungiert beim Dienstrad-Modell als Vermittler und schließt mit dem Arbeitgeber einen Dienstleistungsvertrag ab. willdienstrad.at verpflichtet sich gegenüber dem Dienstgeber, die Koordination der Anschaffung mit Finanzierung und Versicherung der Diensträder zu übernehmen und stellt dafür eine IT-Plattform zur Verfügung. Die Leasinggesellschaft schließt mit dem Arbeitgeber einen Rahmenvertrag ab und führt die Bonitätsprüfung durch.
Nein, das Unternehmen kann frei entscheiden, wie viele Diensträder es finanzieren und seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellen möchte.
Ja, Arbeitgeber können die berechnete monatliche Finanzierungs- und Nutzungsrate komplett übernehmen oder auch teilweise mitfinanzieren. Das Unternehmen hat auch die Möglichkeit, die Kosten für die Vollkaskoversicherung und/oder den Service-/ Wartungsvertrag für Arbeitnehmer zu übernehmen. Im willdienstrad.at-Portal, können individuell für jeden Mitarbeiter attraktive Beteiligungsextras vom Unternehmen festgelegt werden.
Anschaffungskosten bzw. Finanzierungskosten für Diensträder gehören zu den Betriebsausgaben und können sofort abgeschrieben bzw. geltend gemacht werden. Sie mindern den Gewinn und die Steuerlast.
Wird das Dienstrad anstelle einer Gehaltserhöhung zur Verfügung gestellt, erspart sich das Unternehmen die Lohnnebenkosten, die für die Lohnerhöhung fällig gewesen wäre.
Prinzipiell kommen auf den Arbeitgeber keine Kosten zu. Mit einem geringen Verwaltungsaufwand in der Personalabteilung bzw. in der Lohnverrechnung ist durch die Information über das Willdienstrad.at-Modell, den Bestell- und Autorisierungsvorgang und durch die Gehaltsumwandlung zu rechnen.
Die komplette Abwicklung für die Diensträder übernimmt willdienstrad.at und diese erfolgt digital über die Website bzw. das Portal willdienstrad.at
Diesen Bereich stellt willdienstrad.at kostenfrei für jedes Partner-Unternehmen zur Verfügung.
Grundsätzlich ja. Es gilt darauf zu achten, dass bei der Gehaltsumwandlung nach Abzug der Leasingrate vom Brutto-Monatslohn des Mitarbeiters, der Lohn nicht unter das kollektivvertraglich zustehende Gehalt sinkt.
Sich ein Willdienstrad-Fahrrad anzuschaffen, lohnt sich für jeden Arbeitgeber. Neben motivierteren Mitarbeitern und einer Einsparung bei den Lohnnebenkosten profitieren Unternehmen bei unserem Kooperationsmodell noch unter anderem durch:
– Gesundheitsförderung und Mitarbeiterbindung
– Senkung der Krankenstände aufgrund der regelmäßigen Bewegung
– Imagegewinn durch klare Positionierung zu Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein
– Diensträder als optimale Werbefläche
– Alternative zur Gehaltserhöhung
– Verbesserung der Ökobilanz
– Reduzierter Parkflächenverbrauch
– Steigerung der Produktivität
– Reduzierung der Mobilitätskosten
Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen vor Ablauf der Nutzungsdauer, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten wie das Dienstrad weiter genutzt werden kann:
– Das Dienstrad wird an das Unternehmen zurückgegeben und von einem anderen Mitarbeiter genutzt und weiter finanziert.
– Auf Wunsch des Mitarbeiters kann ein Kaufangebot für das Dienstrad bei der Leasinggesellschaft anfordert werden. Das ist nur dann möglich, wenn bei der Anschaffung für das E-Bike, keine klimaaktiv mobil Förderung in Anspruch genommen wurde. Laut Förderbedingungen der klimaaktiv mobil Initiative muss das Dienstrad für mindestens 48 Monate im Eigentum des Betriebs bleiben.
– Wechselt der Mitarbeiter zu einem anderen Arbeitgeber und stimmt dieser der Leasingübernahme zu, kann das Dienstrad zum neuen Arbeitgeber „importiert“ werden. Vorrausetzung dafür ist allerdings, dass der neue Arbeitgeber Willdienstrad-Vertragspartner wird und das Modell ebenfalls in seinem Unternehmen anbietet.
– Bei Schwangerschaft, Mutterschutz oder Karenzzeit empfehlen wir, die Raten ohne Gehaltsumwandlung weiter zu bezahlen, damit der Mitarbeiter auch weiterhin das Dienstrad nutzen kann.
– Bei Tod des Arbeitnehmers leistet die Komplett-Schutzversicherung die offenen Finanzierungsraten, bei längerer Krankheit leistet die Versicherung ab der 6. Woche für einen Zeitraum von 6 Monaten.
Selbstverständlich kann der Arbeitnehmer sein Wunschrad individuell gestalten. Wichtig dabei ist, dass der Fachhändler eine konforme Rechnung über das gesamte Dienstrad erstellt und die Einzelpreise für diverse individuelle Anpassungen auf der Rechnung ersichtlich sind.
Nein. Eine vorzeitige Beendigung des Überlassungsvertrages sowie die Rückgabe des Dienstfahrrades durch den Arbeitnehmer vor dem definierten Nutzungszeitraumes ist prinzipiell nicht möglich.
Grundsätzlich können alle Haushaltsmitglieder des Arbeitnehmers das Dienstrad verwenden, außer das Unternehmen schließt es vertraglich aus. Die Haftung für die Erfüllung der vereinbarten Pflichten liegt beim Arbeitnehmer.
Das Unternehmen (Leasingnehmer) verpflichtet sich, das Leasingobjekt (Dienstrad) nicht zu veräußern, unterzuvermieten, zu verleihen, zu verpfänden, zu verschenken oder an Dritte in anderer Weise weiter zu vermieten.
Eine ordnungsgemäße Rückgabe tritt dann ein, wenn das Dienstrad in einem entsprechenden Zustand, bei normaler Abnutzung und dem Alter entsprechend zurückgegeben wird. Kleinere Kratzer, Verschmutzungen oder üblicher Verschleiß zählen zu den geläufigen Abnutzungserscheinungen.
Eine Verschlechterung des Dienstradzustandes durch Unfall (Versicherungsschutz) oder unsachgemäße Nutzung ist keine ordnungsgemäße Rückgabe und muss vom Arbeitnehmer auf eigene Kosten in Ordnung gebracht werden.
Willdienstrad.at und/oder der Leasinggeber informiert das Unternehmen und den Arbeitnehmer 12 Wochen vor Ende der Nutzungsdauer über die Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise bzgl. des Dienstrades.
Es stehen mehrere Varianten zur Auswahl:
– Ein aktuelleres Dienstrad, welches am neuesten Stand der Technik ist, wird abermals über den Arbeitgeber geleast und das Alte zurückgegeben.
– Das Dienstrad wird alternativ zum Restwert durch die Willdienstrad GmbH übernommen.
Das geht ganz einfach, wenn der Arbeitgeber bzw. das Unternehmen bereits bei willdienstrad.at registriert ist, muss sich der Arbeitnehmer im Onlineportal durch den Arbeitgeber registrieren lassen. Danach entscheidet er sich für einen unserer Partner-Fachhändler und konfiguriert dort oder online sein Wunschbike. Der Arbeitnehmer hat die freie Auswahl, alle Marken und Modelle können gewählt werden. Mindestpreis 1.200,00 Euro.
Im Anschluss daran stellt der Fachhändler das Angebot auf das Willdienstrad.at-Portal. Der Arbeitgeber gibt das Angebot dann im Onlineportal frei, der Finanzdienstleister begleicht die Rechnung. Das Fahrrad wird geliefert oder ist beim Fachhändler abholbereit und dann kann man schon los radeln!
Der Finanzierungsvertrag beginnt zum 01. des Folgemonats nach Übernahme des Dienstrades und endet nach 48 Monaten. Nach Ende dieser Laufzeit hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, über den Arbeitgeber einen Folgevertrag abzuschließen und ein neueres Modell als Dienstrad zu leasen.
Arbeitnehmer und Mitarbeiter nutzen viele Vorteile, wenn sie über den Arbeitgeber bzw. das Unternehmen ein Dienstrad finanzieren lassen, statt es privat zu kaufen. Am meisten profitieren Arbeitnehmer beim Leasing bzw. Mietkauf, da sie sich bis zu 50% und mehr im Vergleich zum Direktkauf sparen.
Zusätzlich genießen Arbeitnehmer folgende Vorteile:
– Individuelles Wunschmodell
– Alle 48 Monate ein neues Bike
– Weniger Kosten als beim Dienstwagen
– Kleine monatliche Raten
– Keine Kapitalbindung
– Körperliches Wohlbefinden
– Zeitersparnis, kein Stau und keine Parkplatzsuche
– Weniger Stress
– Private Nutzung
– Mobilitätsgewinn
– Rundumschutz
Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer willdienstrad.at anbieten. Ausnahmen gibt es bei Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes, hier muss individuell angefragt werden, ob die Möglichkeit besteht willdienstrad.at zu nutzen. Für Mitarbeitende aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich ist kein Vorsteuerabzug möglich.
Immer mehr Unternehmen setzen auf willdienstrad.at, um ihren Mitarbeitern eine neue Form der Mobilität anzubieten. Keine Staus, keine Parkplatzsuche, schneller unterwegs und gleichzeitig bleiben die Mitarbeiter fit und leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.
Generell dürfen auch alle Haushaltsmitglieder des Arbeitnehmers das Dienstrad mitbenutzen, es sei denn, der Arbeitgeber schließt das dezidiert im Dienstrad-Überlassungsvertrag aus.
Sobald sich das Unternehmen für willdienstrad.at entschieden hat und seinen Mitarbeitern Diensträder anbietet, sind diese berechtigt, diese betrieblich als auch uneingeschränkt privat zu nutzen.
Grundsätzlich ist es möglich, bis zu 2 Diensträder pro Mitarbeiter zu finanzieren. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob seine MitarbeiterInnen 1 oder bis zu 2 Räder nutzen dürfen.
Ja, sobald der Fahrradhändler vertraglicher Vertriebspartner von willdienstrad.at geworden ist. Das können große Ketten aus dem Sportfachhandel, Fahrrad-Fachgeschäfte oder Onlineshops sein. Diese Vertragspartner sind neben der Bereitstellung des Fahrrades ebenso kompetenter Ansprechpartner für alle Service- und Reparaturleistungen.
In Österreich haben Sie die Auswahl aus zahlreichen Willdienstrad.at-Partnern.
Sie haben den bevorzugten Händler noch nicht auf willdienstrad.at gefunden? Informieren Sie uns oder sprechen Sie den Händler direkt darauf an; wir kümmern uns um den Rest.
Grundsätzlich sind Veränderungen am Dienstrad während der Dauer der Leasinglaufzeit nicht erlaubt. Nicht betroffen davon sind individuelle Anpassungen am Fahrrad wie z. B.: Lenkergriffe, Sattel, Pedale oder Tacho.
Es liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers bzw. Mitarbeiters, für die ordentliche Wartung und Pflege des Rads Sorge zu tragen. Reinigen, Fetten, Schmieren und Ölen kann von jedem Willdienstrad-Nutzer selbst übernommen werden. Größere Reparaturen werden ausschließlich vom Fachhändler durchgeführt und sind versicherungstechnisch gedeckt.
Nein, gebrauchte Fahrräder erfüllen nicht die Anforderungen eines Leasingobjektes und kommen aus diesem Grund für willdienstrad.at nicht in Frage.
Ja, es kann jedes ermäßigte NEUE Fahrrad ein Dienstrad werden, wenn der Mindestpreis von 1.200,00 € inkl. Ust. nicht unterschritten wird.
Grundsätzlich alle, egal ob klassisches- oder E-Bike, Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Liege- oder Lastenrad, unabhängig von welchem Hersteller oder welcher Marke. Nach Absprache mit dem Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer sein Dienstrad selbst konfigurieren.
Es gelten aufgrund des Verwaltungsaufwandes bei jeder Bestellung folgende Mindestpreise:
Willdienstrad.at Fahrrad 1.200,00 € inkl. Ust.
Willdienstrad.at Fahrrad für Selbständige 1.499,00 € inkl. Ust.
Bei unseren Vertragshändlern steht Ihren Mitarbeitern eine große Auswahl an Fahrrädern und E-Bikes zur Verfügung.
Beim Willdienstrad-Modell kann man im Vergleich zum Privatkauf erhebliche Kosten sparen. Bei uns sparen Sie an Geld und nicht am Fahrrad.
Mit diesem Mobilitäts-Modell kann der Arbeitgeber um staatliche Förderungen ansuchen und diese an seine Mitarbeiterschaft weiterleiten.
Arbeitnehmer realisieren mit diesem Modell im Gegensatz zum Privatkauf eine Ersparnis in der Höhe von ca. 35 – 50% des Händlerverkaufspreis und mehr. Der absolute Einsparungs-Betrag hängt von der Höhe des Kaufpreises des Dienstrades und auch vom Gehalt des Arbeitnehmers ab.
Der steuerliche Vorteil für Arbeitgeber liegt in der Vorsteuer-Abzugsberechtigung für die Finanzierung und den Betrieb von Diensträdern sowie Einsparungen bei den Lohnnebenkosten durch das Gehalts-Umwandlungsmodell.
Im Gegenzug dazu genießt der Arbeitnehmer die völlige Sachbezugs-Befreiung.
Neben der finanziellen Ersparnis brauchen Sie sich bei einem Willdienstrad-Fahrrad um nichts kümmern; unser Komplettumschutz macht Willdienstrad noch komfortabler. Wir schützen Ihr Dienstrad vor Diebstahl, Vandalismus, Sachschaden und vielen weiteren Risiken durch einen Versicherungs-Komplettschutz.
Wir bieten Ihnen:
– Komplettschutz Versicherung gegen Schäden am Fahrrad und Diebstahl. Dieses Versicherungspaket ist bei jedem Abschluss eines Leasingvertrages verpflichtend und wird vom Leasinggeber mitabgeschlossen. Die anfallenden Kosten werden zur Finanzierungsrate addiert (und häufig vom Arbeitgeber übernommen und nicht an den Arbeitnehmer weiter verrechnet).
– Mobilitätsgarantie, diese ist in der Versicherung mittels Schutzbriefes inkludiert, sichert Ihnen Ersatzmobilität und deckt Transport- oder notwendige Nächtigungskosten. Somit bleiben Sie bei einer Panne nicht mehr am Straßenrand stehen.
– Jährliche Inspektion und Wartung bzw. Verschleissdeckung. Diese ist optional abzuschließen und kann auf Wunsch ebenfalls in die Leasingrate inkludiert werden. Sie gewährleistet die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Dienstrades durch eine jährliche Inspektion und garantiert die Kostenübernahme für Verschleißarbeiten und Reparaturen oder gleichwertige Ersatzteile durch die Versicherung.
Alle Service-Pakete können nur bei Abschluss eines neuen Willdienstrad.at-Vertrages gebucht werden. Bereits bestehende Verträge können nachträglich nicht angepasst oder ergänzt werden.
Jeder Arbeitgeber kann selbst entscheiden, ob diese zusätzlichen finanziellen Aufwände vom Unternehmen übernommen und somit nicht an die Arbeitnehmer weiterverrechnet werden.
Willdienstrad-Beauftragte sind Ansprechpartner und/oder Bevollmächtigte, die meistens im Betriebsrat oder der Personalabteilung eines Unternehmens angesiedelt sind und für alle Fragen zum Thema ansprechbar sind.
Sie sind bevollmächtigt, die Bestellungen der Mitarbeiter zu prüfen, zu verwalten und frei zu geben – einfach und direkt über das Willdienstrad.at-Online-Portal.
Nicht nur verwaltungs- und informationstechnische Tätigkeiten übernimmt ein Willdienstrad-Beauftragter, ebenfalls unterstützt er uns, indem er willdienstrad.at über das Unternehmen hinaus bekannt macht.
Ein „Willdienstradler“ ist die Bezeichnung für einen Mitarbeiter in einem Unternehmen, der ein gefördertes und dadurch günstiges Dienstrad über willdienstrad.at nutzen möchte.
Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber bereits einen Rahmenvertrag mit Willdienstrad.at abgeschlossen hat und seinen Mitarbeitern dieses Mobilitäts-Modell zur Verfügung stellt.
Der Arbeitgeber entscheidet selbständig, wer im Unternehmen ein “Willdienstradler” werden kann. Unter Umständen können Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge, Praktikanten, Mindestlohn beziehende Mitarbeiter und jene, die in weniger als vier Jahren in Rente gehen, eingeschränkten Zugang zu diesem Modell haben.
Willdienstrad.at ist eine umwelt- und klimafreundliche Mobilitäts-Aktion.
Arbeitgeber bieten Arbeitnehmern eine gesunde, sportliche und verkehrsfreundliche Möglichkeit, den Weg zur Arbeit und Dienstfahrten mit dem eigenen Wunschrad zurückzulegen und dieses darüber hinaus privat uneingeschränkt zu nutzen.
Gleichzeitig ist „willdienstrad.at“ für den Arbeitnehmer eine günstige Möglichkeit, an ein hochwertiges, aber vergünstigtes Fahrrad zu kommen.
Willdienstrad.at funktioniert ähnlich wie das bereits bekannte Dienstwagenleasing. In unserem Fall stellt das Unternehmen seinen Mitarbeitern ein Dienstrad zu optimalen Bedingungen zur Verfügung, das eben sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden kann.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Mitarbeiter, das Fahrrad nach Möglichkeit regelmäßig für den Weg zur Arbeit und für Dienstwege zu nutzen. Das Dienstrad ist individuell konfigurierbar und nicht an bestimmte Modelle gebunden.
Unser Unternehmen wurde 2021 mit dem Gedanken gegründet, den Trend, dass die Menschen im Alltag wieder vermehrt aufs Rad umsteigen zu unterstützen und somit einen positiven Beitrag zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes zu leisten.
Die Preisgestaltung ist je nach Type, Ausstattung und Marke sehr unterschiedlich und nach oben hin offen. Der durchschnittliche E-Bike Preis liegt zwischen € 2.400,00 – € 3.000,00 Einsteigermodelle sind bereits wesentlich günstiger erhältlich, Top Ausstattungen treiben die Preise aber auch auf über € 10.000,00 hinauf.
Die durchschnittliche Reichweite mit einer Akkuladung liegt zwischen 40 und 120 Kilometer.
Viele Faktoren haben Einfluss darauf, wie weit man mit einer Akkuladung kommt. Die Beschaffenheit der Fahrbahn, Fahrverhalten, Grad der gewählten Unterstützungsfunktion, Steigungsgrad der Strecke, Gewicht des E-Bikes samt Fahrer, Reifendruck, Reifenprofil können die Reichweite des Akkus verlängern oder verkürzen.
Die Ladezeit eines E-Bike Akkus ist abhängig vom Ladegerät sowie der Kapazität des Akkus. Die Größe des Akkus sowie die Leistung des Ladegerätes sind ebenfalls entscheidende Faktoren, die den Ladevorgang beeinflussen.
Durchschnittlich kann ein vollständiger Ladevorgang zwischen 2 und 5 Stunden dauern. Viele Akkus erreichen bereits nach einer Stunde wieder einen Großteil ihrer Leistung. Je neuer die Akku-Generation, desto kürzer ist die Ladezeit.
Der Preis pro Akkuladung liegt bei ca. 15 Cent. Das ist ein klarer Vorteil gegenüber den ständig schwankenden Treibstoffpreisen.
Bei den heutigen Akkus von E-Bikes wird auf eine Lithium-Ionen-Technologie gesetzt und diese halten zwischen 500 und 1000 Voll-Ladezyklen. Das entspricht einer Fahrleistung von ca. 20.000 bis 100.000 Kilometern.
Durchschnittlich hat der Akku eine Lebensdauer von rund 5 Jahren, je nach Hersteller, Ladezyklen, Nutzung und Pflege.
Das hängt stark von Modell, Ausstattung und der Vorstellung der Nutzung des E-Bikes ab, durchschnittlich liegt der Einstiegspreis für ein gutes E-Bike bei rund 2.000 – 2.500 €. Akku und Motor garantieren in diesem Preissegment problemlos große Distanzen zu absolvieren und eine solide und komfortable Ausstattung sorgt für guten Komfort und ein entspanntes Radeln.
Nach oben hin sind keine Grenzen gesetzt, je teurer das E-Bike, umso qualitativ hochwertiger die Komponenten und Ausstattungen.
Das Dienstrad kann nach Zahlungseingang des Finanzdienstleisters direkt vom Fachhändler mittels Übernahmebestätigung an den Arbeitnehmer übergeben oder versendet werden. Im Anschluss wird diese Bestätigung im Online Portal hochgeladen.
Nur wenige Schritten bis zum Willdienstrad.at-Partnerfachhändler:
– Einen Rahmenvertrag zwischen Fachhändler und willdienstrad.at abschließen
– Registrierung als Partnerfachhändler im Online Portal
– Erstellung individueller Angebote für konfigurierte Wunsch-Diensträder und deren Hochladung in das Online Portal
– Nach der Freigabe durch den Arbeitgeber kann das Dienstrad abgeholt oder versendet werden
– Finanzierungsgarantie durch Vertrag mit unserem Leasingpartner
– Zusätzlich besteht die Möglichkeit sich als Servicepartner für Wartung und Reparaturen anzubieten
Starten Sie als Partnerfachhändler gemeinsam mit uns durch und bringen wir Österreichs Mitarbeiter auf ein Dienstrad von Willdienstrad.at aus Ihrem Haus.
Neben einer Erweiterung des Kundenkreises und einer Steigerung des Umsatzes profitieren Fachhändler zusätzlich noch durch:
– Cross-Selling im Shop und Online
– Partnerschaft für Reparaturen, Inspektion und Verschleiß generiert zusätzliche Einnahmen
– Einfache und unkomplizierte Abwicklung über das willdienstrad.at-Portal
– Partner in einem „100% Made in Austria“- Unternehmen
– Imageverbesserung
– Verstärkte Bekanntheit
– Marken und Hersteller unabhängig
Prinzipiell nein, außer es wurde die Klimaschutzförderung in Anspruch genommen, dann muss der Arbeitgeber die Förderung (€ 250,00 pro E-Bike) als Anzahlung zur Verfügung stellen.
Das willdienstrad-Modell ist auf 48 Monate ausgelegt, da die Finanzbehörden von dieser üblichen Nutzungsdauer ausgehen; davon abweichende Laufzeiten wären individuell mit der Leasinggesellschaft zu vereinbaren.
Der Arbeitgeber kann die Finanzierungsraten des Dienstrades zur Gänze für den Arbeitnehmer übernehmen: als Bonus, Incentive (Gratifikation) oder anstelle einer Gehaltserhöhung.
Als weitere Alternative können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die monatlichen Finanzierungskosten teilen.
Die Umwandlungsrate ist jene Rate, die dem Arbeitnehmer auf Basis der Gehaltsumwandung vom Lohn abgezogen wird.
Sie setzt sich zusammen aus:
– der Nutzungsrate (Leasingrate), jene Rate für die Nutzung des Dienstrades ist gleich Netto-Kaufpreis des selbst konfigurierten Rades inkl. leasingfähigem Zubehör und
– der Rate für das Service Paket (Vollkasko Versicherung liegt bei 5,5% des Brutto-Kaufpreises pro Jahr, sowie Wartung-/Servicevertrag liegt monatlich bei 12,00 €) falls diese nicht vom Unternehmen übernommen wird.
Durch einen freiwilligen Zuschuss kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter unterstützen und die Umwandlungsrate reduzieren.
Der Arbeitnehmer entscheidet sich dafür, einen Teil seines Brutto-Monatslohnes umzuwandeln. Dieser Teil entspricht beim Dienstrad der monatlichen Leasing- bzw. Mietkaufrate und wird dem Arbeitnehmer üblicherweise in Form einer sogenannten Gehaltsumwandlung vom Brutto-Monatslohn abgezogen (1,5 – 2,5 % des Nettopreises). Somit finanziert der Arbeitnehmer sein Dienstrad selbst.
Diese Gehaltsumwandlung funktioniert ausschließlich bei einer bestehenden Überzahlung des Kollektiv-Vertrages; das heißt nach Abzug der Leasing- bzw. Mietkaufrate vom Brutto-Monatslohn des Mitarbeiters, darf dessen Gehalt nicht unter dem Kollektiv sein. Die Überzahlung muss mindestens der Höhe der monatlichen Finanzierungsrate entsprechen.
Der Bezug und die Nutzung des Rades ist zur Gänze sachbezugs- und somit ertragssteuerfrei!
Der Arbeitgeber spart durch die reduzierten Brutto-Löhne bei den Lohnnebenkosten. Somit stellt die Gehaltsumwandlung für den Arbeitgeber eine steuerlich wesentlich günstigere Alternative zur Gehaltserhöhung dar.
Die Leasingraten können als Betriebsausgabe über die Laufzeit abgeschrieben werden. Bei der Mietkaufvariante werden die Diensträder buchhalterisch im Anlagevermögen aktiviert und abgeschrieben (wie ein Kopierer, Computer etc.).
Im Großen und Ganzen sind alle fest verbauten Teile am Dienstrad leasingfähig.
Akku, Ersatzakku, Speziallenker, Kindersitz oder ergonomische Griffe sind im Leasing inbegriffen und können bei Abschluss eines Willdienstrad-Vertrages mit aufgenommen werden. Im Nachhinein gekauftes Zubehör kann nicht in einen bereits abgeschlossenen Vertrag mit aufgenommen werden.
Weiteres Zubehör gehört jedoch nicht zum Leasingvertrag. Helme, Bekleidung, Fahrradanhänger, abnehmbare Schlösser, Werkzeug etc. müssen separat angeschafft werden und können nicht in die Leasingrate mit eingerechnet werden.
Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis oder wird er vor Ablauf der Leasinglaufzeit gekündigt, endet für ihn die Nutzung des Dienstrades. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, das Dienstrad an den Arbeitgeber zurückzugeben.
Auf Wunsch und in Absprache mit dem Arbeitgeber kann dem Mitarbeiter ein Übernahmeangebot für das Dienstrad durch die Leasinggesellschaft gemacht werden. Dieses Angebot kann er annehmen, er ist aber nicht dazu verpflichtet.
Da immer der Arbeitgeber der Leasingnehmer ist, kann er entscheiden, wie das Dienstrad weiter im Unternehmen genutzt werden soll.
Wechselt ein Arbeitnehmer zu einem anderen Arbeitgeber und stimmt dieser der Leasing-Übernahme zu, kann das Rad zum neuen Arbeitgeber portiert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der neue Arbeitgeber Willdienstrad.at-Vertragspartner wird und das Dientsrad-Modell in seinem Unternehmen anbietet.
Der Leasingvertrag kann nur dann vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet werden, wenn die Leasinggesellschaft ein Ablöseangebot an den Leasingnehmer (Arbeitgeber) stellt. Nimmt dieser das Angebot an und bezahlt den Ablösebetrag vollständig, wird der Leasingvertrag vorzeitig beendet. In der Regel ist diese Option für den Leasingnehmer (Arbeitgeber) wirtschaftlich nachteilig.
Ein Einzel-Leasingvertrag wird für jedes Fahrrad separat zwischen dem Arbeitgeber und der Leasinggesellschaft abgeschlossen und regelt z.B. die Details zum Modell. Dieser Vertrag ist im festgelegten Zeitraum grundsätzlich unkündbar.
Nutzt der Arbeitgeber bei der Anschaffung des Dienstrades die Möglichkeit einer Förderung im Rahmen der E-Mobilitätsförderung 2020, dann muss das Fahrrad aufgrund der klimaaktiv mobil Förderbedingungen für 48 Monate im Eigentum des Unternehmens bleiben.
Das ist der erste Vertrag, der als Basis zwischen Leasinggeber (unser Leasingpartner) und dem Arbeitgeber abgeschlossen wird. Der Vertrag regelt u.a. relevante Unternehmensdaten, Zahlungsmodalitäten, Formalitäten zum Leasing, Vertragslaufzeiten, Versicherung, Datenschutz und Ablauf. Dieser Leasing-Rahmenvertrag kann erst vom Arbeitgeber unterzeichnet werden, wenn die Bonitätsprüfung seitens des Leasinggebers positiv abgeschlossen ist. Das Unternehmen ist zu keiner Mindestabnahmemenge an Diensträdern verpflichtet, es kann auch nur ein Dienstrad geleast werden. Selbständige, die ein Dienstrad leasen, schließen den Rahmen-Leasingvertrag direkt mit dem Leasinggeber ab.
Unter dem Restwert-Leasing wird eine Form des Leasings verstanden, bei der bereits zu Beginn des Vertrags der voraussichtliche Restwert des Leasingobjekts (Dienstrad) zum Ende der Vertragslaufzeit festgelegt wird. Dieser Wert wird beeinflusst durch die Dauer des Leasings, die Laufleistung des Leasingobjekts (Dienstrad) und den anzunehmenden Wertverlust.
Leasing ist hauptsächlich in der Geschäftswelt eine beliebte Form der Finanzierung. Im zivilrechtlichen Sinn ist leasen eine Nutzungsüberlassung. Dabei überlässt der Leasinggeber (unser Leasingpartner) dem Leasingnehmer (entspricht dem Arbeitgeber) das Leasingobjekt (hier ein Fahrrad) zu einem definierten Zinssatz. Der Leasingnehmer (Arbeitgeber) stellt es dann dem Arbeitnehmer zur Nutzung zur Verfügung. Im Gegensatz zum Mietkauf ist das Leasingobjekt wirtschaftlich dem Leasinggeber zuzurechnen. Dieser Vorgang lässt sich bereits in wenigen Schritten mit den erforderlichen Verträgen sehr einfach und schnell hier über unsere Website abwickeln. (Der Nachteil beim Leasingmodell ist, dass die für den Arbeitgeber bis 28.2.2021 mögliche Investitionsprämie in der Höhe von 14% NICHT anwendbar ist und somit ein finanzieller Vorteil nicht in Anspruch genommen werden kann).
Ab dem 7. Vertragsmonat werden Kosten für Inspektion und Verschleißreparaturen übernommen. Die allgemein üblichen Verschleißteile (siehe Versicherungs-Infoblatt), die für die Funktion des Fahrrads essentiell sind, sind eingeschlossen. Ausgeschlossen sind E-Bike-Batterien, Mäntel und Schläuche. Greift die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Herstellers, hat diese Vorrang.
Für die Beanspruchung von Inspektion und Verschleißreparaturen ist eine Meldung über das Online-Schadenmeldeportal bei Bikmo notwendig. Dort finden Sie auch alle Informationen zur Abwicklung. Die Inspektion und der Ersatz der Verschleißteile können von allen Fachhändlern im Netzwerk der Willdienstrad Plattform durchgeführt werden.
Nähere Details im Versicherungs-Infoblatt.
Die Betriebssicherheit des Fahrrads wird durch regelmäßige Inspektion und Verschleißreparaturen beim Fachhändler gewährleistet. Mängel können festgestellt und abgenutzte Teile können ausgetauscht werden, bevor sie ein potentielles Sicherheitsrisiko darstellen.
Beim Inspektion- und Verschleißpaket sind Kosten für Inspektion und Verschleißreparaturen bis € 70,00 (Inspektion) und € 210 (Verschleiß) inkl. MwSt. pro Vertragsjahr inkludiert.
Nähere Details im Versicherungs-Infoblatt.
Jeder Arbeitgeber kann für alle gemeldeten Arbeitnehmer festlegen, ob das Abnutzung- und Verschleißpaket inkludiert ist.
Die Wartezeit beträgt 6 Wochen bei z.B. Krankenstand bei einem temporären Ausfall. Bei permanentem Ausfall durch z.B. Karenz oder Kündigung durch den Arbeitnehmer beträgt die Wartezeit wie folgt:
Die Schadenmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber.
Die Arbeitnehmerausfallsversicherung schützt den Arbeitgeber vor Zahlungsausfällen, wenn eine Gehaltsumwandlung nicht mehr erfolgen und daher die Finanzierungsrate nicht mehr bedient werden kann.
Nähere Details im Versicherungs-Infoblatt.
Grundsätzlich ist das Dienstrad zum Schutz gegen Diebstahl mit einem qualitativ hochwertigen Markenschloss mit Schlüssel, mit seinem Rahmen an einem fest verankerten Gegenstand abzusperren.
Bei einem Diebstahl ist sofort eine polizeiliche Anzeige durchzuführen. Diese wird dann umgehend an den Versicherer gesendet, der die weiteren Maßnahmen einleitet und die Mobilität zusichert.
Der Nutzer des Fahrrads kontaktiert den Dienstleister direkt unter dieser Nummer: 0043 720 080220
Ab 5 Kilometer vom Wohnort
Die Mobilitätsgarantie hilft im Schadensfall, indem sie Arbeit und Stress abnimmt. Im Falle eines Schadens leistet sie beispielsweise Pannenhilfe vor Ort oder sorgt dafür, dass das Fahrrad und der Nutzer heil zu Hause ankommen. Der Schutzbrief ist Teil der Vollkaskoversicherung.
Nähere Details im Versicherungs-Infoblatt.
Sobald der durch den Nutzer vom Fachhändler eingeholte Kostenvoranschlag freigegeben ist, darf die Reparatur in Auftrag gegeben werden. Liegen die Kosten für die Reparatur bei unter € 250,00 kann die Reparatur ohne vorherige Freigabe sofort in Auftrag gegeben werden.
Der Schaden ist sofort nach Eintritt durch den Nutzer des Fahrrades direkt an Bikmo zu melden.
Die Meldung erfolgt online durch das bereitgestellte Formular „Schadenmeldung bei Bikmo einreichen“
Nähere Details im Versicherungs-Infoblatt.
Nähere Details im Versicherungs-Infoblatt
Fahrräder, Lastenfahrräder und E-Bikes/Pedelecs. Was sind Pedelecs? Als Pedelecs bezeichnet man E-Bikes bis 25km/h. Der Motor wird nur durch das Treten der Pedale zugeschalten und der Betrieb des Fahrrads kann ohne Zulassung erfolgen.
Die Versicherung läuft ab Übergabe des Fahrrads an den Nutzer bis zum Ende des Finanzierungsvertrags, also zumindest 48 Monate.
Die Vollkasko (Pflichtbestandteil in jedem Finanzierungsvertrag) ist eine Vollkaskoversicherung inkl. Schutz bei Diebstahl, Vandalismus und (selbst verursachten) Sturz- und Unfallschäden, Schutzbrief (Mobilitätsgarantie) und Arbeitnehmerausfallschutz. Zusätzlich kann das Inspektion- und Verschleißpaket vom Arbeitgeber ausgewählt werden. Dieses Paket enthält Inspektions- und Verschleißleistungen.
Nähere Details im Versicherungs-Infoblatt
Bei einem Fahrrad, das über willdienstrad.at vermittelt wird, handelt es sich um ein Dienstfahrrad, welches im Eigentum des Finanzierungspartners steht und vom Arbeitgeber geleast wird. Um den Arbeitgeber vor finanziellen Schäden zu bewahren, muss das Fahrrad versichert werden.
Die Übernahmebestätigung hält fest, dass der Arbeitnehmer das Dienstrad im vereinbarten, mängelfreien Zustand übernommen hat.
Ebenfalls wird auf diesem Formular der Zeitpunkt der Übernahme festgehalten, ab diesem Datum beginnt die Nutzungszeit des Dienstrades sowie das Finanzierungsmodell und der Versicherungsschutz. Diese Bestätigung wird für jedes Rad individuell ausgestellt.
Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber und Willdienstrad.at abgeschlossen. Willdienstrad.at verpflichtet sich gegenüber Arbeitgebern, die administrative Koordination der Anschaffung, Finanzierung sowie Versicherung der Diensträder weitestgehend zu übernehmen.
In diesem Vertrag werden Rahmenbedingungen von willdienstrad.at für die Dienstradfinanzierung festgehalten wie z. B.: die finanzielle Abwicklung über den Finanzdienstleister, die Finanzierungsvarianten, die Pflichtversicherungen, die Haftung, die Vertragsdauer und Vertragskündigung sowie die maximale Anzahl der Räder pro Mitarbeiter, Mindest- und Maximalpreis, auch das Vertragspartner Fachhändler-Netz und vieles mehr.
Der Überlassungsvertrag regelt alle Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Damit der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Dienstrad steuergünstig anbieten kann, muss er der Vertragspartner des Finanzdienstleisters sein.
Im Zuge dessen überlässt der Arbeitgeber das Dienstrad dann dem Arbeitnehmer zur dienstlichen und privaten Nutzung.
Dieser Vorgang der Überlassung bzw. Nutzung wird vertraglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgehalten.
Der Überlassungsvertrag bzw. die Nutzungsvereinbarung regeln unter anderem folgende Aspekte:
– Angaben zum genauen Modell des Dienstrades
– Monatliche Nutzungsgebühr
– Gehaltsumwandlung
– Regelungen bei vorzeitigem Ende der Vertragslaufzeit