Ihre Antworten zum willdienstrad-Modell
Der nachhaltige Weg zum leistbaren (E-)Dienstrad und zu glücklichen MitarbeiterInnen
Der nachhaltige Weg zum leistbaren (E-)Dienstrad und zu glücklichen MitarbeiterInnen
Wir haben auf dieser Seite eine umfangreiche Sammlung an Fragen und Antworten zum willdienstrad-Modell bereitgestellt. Sie finden Informationen für Unternehmer/Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Selbständige und Fachhändler sowie allgemeines über e-Bikes. Gibt es dennoch Themen die für Sie unklar sind, können Sie uns gerne unter 01 9346283 anrufen oder via Kontaktformular eine Nachricht hinterlassen.
Sich ein Willdienstrad-Fahrrad anzuschaffen, lohnt sich für jeden Arbeitgeber. Neben motivierteren Mitarbeitern und einer Einsparung bei den Lohnnebenkosten profitieren Unternehmen bei unserem Kooperationsmodell noch unter anderem durch:
Arbeitgeber profitieren von reduzierten Dienstgeberabgaben in Höhe von ca. 25% des Gesamtinvestments.
Für Arbeitgeber ist das Willdienstrad-Leasingmodell nicht nur kostenfrei. Es eignet sich vielmehr als perfektes Mitarbeiter-Bindungstool, das auf der Wunschliste Vieler bereits ganz oben steht!
Mit einem geringen Verwaltungsaufwand in der Personalabteilung bzw. in der Lohnverrechnung ist durch die Information über das Willdienstrad.at-Modell, den Bestell- und Autorisierungsvorgang und durch die Gehaltsumwandlung zu rechnen.
Die komplette Abwicklung für die Diensträder übernimmt willdienstrad.at und diese erfolgt digital über die Website bzw. das Portal willdienstrad.at. Diesen Bereich stellt willdienstrad.at kostenfrei für jedes Partner-Unternehmen zur Verfügung.
willdienstrad.at fungiert beim Dienstrad-Modell als Vermittler und schließt mit dem Arbeitgeber einen Dienstleistungsvertrag ab. willdienstrad.at verpflichtet sich gegenüber dem Dienstgeber, die Koordination der Anschaffung mit Finanzierung und Versicherung der Diensträder zu übernehmen und stellt dafür eine IT-Plattform zur Verfügung. Die Leasinggesellschaft schließt mit dem Arbeitgeber einen Rahmenvertrag ab und führt die Bonitätsprüfung durch.
Ja, Arbeitgeber können die berechnete monatliche Finanzierungs- und Nutzungsrate komplett übernehmen oder auch teilweise mitfinanzieren. Das Unternehmen hat auch die Möglichkeit, die Kosten für das optionale Versicherungspaket zu übernehmen oder ein nachhaltiges Mobilitätsbudget zur Verfügung zu stellen (z. B. für Dienstrad, Klimaticket oder Car-Sharing).
Nein, das Unternehmen kann frei entscheiden, wie viele Diensträder es finanzieren und seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellen möchte.
Ja, dieser Prozess kann leider nicht über die Website direkt abgewickelt werden, der Arbeitgeber muss den Antrag selbst bei der Förderstelle einreichen.
Ja, Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte sind Vollzeitbeschäftigten gleichzusetzen. Es darf keine Unterschreitung des kollektivvertraglich geregelten Mindestlohns oder -gehalts auftreten und es gilt auf das Existenzminimum zu achten.
Ja. Eine bestehende Kurzarbeit im Arbeitsverhältnis bedeutet die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit in einem Unternehmen.
Kommt es im Zuge der Kurzarbeit zu einer „negativen Dynamisierung“ in Form einer Umstufung im Sinne, einer niedriger entlohnten Tätigkeit (z.B. wenn ein/e Arbeitnehmer/in, welche/r bis dato die Filialleitung betraut war, diese – einvernehmlich – abgibt), so ist das Bruttoentgelt vor der Kurzarbeit „in die andere Richtung“ anzupassen, also um jenen Euro-Cent-Betrag zu kürzen, um den sich nun der KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt durch die Umstufung reduziert.
Da die Gehaltsumwandlung bei willdienstrad.at auf dem Bruttolohn des jeweiligen Mitarbeiters basiert, kann die monatliche Nutzungsrate für das Dienstrad während der Kurzarbeit geringfügig abweichen.
Wir weisen darauf hin, das willdienstrad.at keine Befugnis zur Steuerberatung hat und empfehlen Unternehmen, ihren persönlichen Steuerberater heranzuziehen.
Nein – solange sich die Progressionsstufe nicht ändert und der Arbeitnehmer in keine andere Steuerklasse fällt.
Reicht die Überzahlung des Kollektivvertrages oder freiwilliger Zulagen nicht aus, um die monatliche Nutzungsrate zu bedecken, wird der Differenzbetrag aus dem Nettogehalt entrichtet.
Ja, Arbeitgeber profitieren von reduzierten Dienstgeberabgaben in Höhe von ca. 30% des Gesamtinvestments.
Arbeitnehmer und Mitarbeiter nutzen viele Vorteile, wenn sie über den Arbeitgeber bzw. das Unternehmen ein Dienstrad finanzieren lassen, statt es privat zu kaufen. Am meisten profitieren Arbeitnehmer beim Leasing, da sie sich bis zu 40% und mehr im Vergleich zum Direktkauf sparen.
Zusätzlich genießen Arbeitnehmer folgende Vorteile:
Das geht ganz einfach, wenn der Arbeitgeber bzw. das Unternehmen bereits bei willdienstrad.at registriert ist, muss sich der Arbeitnehmer im Onlineportal durch den Arbeitgeber registrieren lassen. Danach entscheidet er sich für einen unserer Partner-Fachhändler und konfiguriert dort oder online sein Wunschbike. Der Arbeitnehmer hat die freie Auswahl, alle Marken und Modelle können gewählt werden. Mindestpreis 1.200,00 Euro.
Im Anschluss daran stellt der Fachhändler das Angebot auf das Willdienstrad.at-Portal. Der Arbeitgeber gibt das Angebot dann im Onlineportal frei. Das Fahrrad wird geliefert oder ist beim Fachhändler abholbereit, und nach Unterfertigung einer Übernahmebestätigung kann man schon losradeln! Im Anschluss begleicht der Finanzdienstleister dann die Rechnung.
Der Finanzierungsvertrag beginnt zum 01. des Folgemonats nach Übernahme des Dienstrades und endet nach 48 Monaten. Nach Ende dieser Laufzeit hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Rad mit 16% Restwert zuzüglich Ust. auszukaufen oder über den Arbeitgeber einen Folgevertrag abzuschließen und ein neueres Modell als Dienstrad zu leasen.
Der Leasinggeber informiert den Mitarbeiter über seinen Arbeitgeber ca. 12 Wochen vor Ende der Nutzungsdauer über die Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise bzgl. des Dienstrades.
Es stehen mehrere Varianten zur Auswahl:
– Der Mitarbeiter kann das Dienstrad gegen Zahlung des Restwertes (16% des ursprünglichen Kaufpreises) in sein Eigentum übernehmen.
– Der Mitarbeiter kann entscheiden, sein bisheriges Dienstrad nicht zu übernehmen. Dann wird auch kein Restwert fällig (für diesen Fall hat sich Willdienstrad verpflichtet, das Rad gegen Zahlung des Restwertes in Höhe von 16% zu übernehmen).
Ein neues Dienstrad kann – abermals über den Arbeitgeber – geleast werden.
Eine ordnungsgemäße Rückgabe tritt dann ein, wenn das Dienstrad in einem entsprechenden Zustand, bei normaler Abnutzung und dem Alter entsprechend zurückgegeben wird. Kleinere Kratzer, Verschmutzungen oder üblicher Verschleiß zählen zu den geläufigen Abnutzungserscheinungen.
Eine Verschlechterung des Dienstradzustandes durch Unfall (Versicherungsschutz) oder unsachgemäße Nutzung ist keine ordnungsgemäße Rückgabe und muss vom Arbeitnehmer auf eigene Kosten in Ordnung gebracht werden.
Grundsätzlich können alle Haushaltsmitglieder des Arbeitnehmers das Dienstrad verwenden, außer das Unternehmen schließt es vertraglich aus. Die Haftung für die Erfüllung der vereinbarten Pflichten liegt beim Arbeitnehmer.
Das Unternehmen (Leasingnehmer) und in Folge auch der Arbeitnehmer verpflichten sich, das Leasingobjekt (Dienstrad) nicht zu veräußern, unterzuvermieten, zu verleihen, zu verpfänden, zu verschenken oder an Dritte in anderer Weise weiter zu vermieten.
Nein. Eine vorzeitige Beendigung des Überlassungsvertrages sowie die Rückgabe des Dienstfahrrades durch den Arbeitnehmer vor dem definierten Nutzungszeitraumes ist nicht möglich. Ausnahme: der Mitarbeiter verlässt das Unternehmen, dann kann vom Arbeitgeber die Arbeitnehmerausfallschutz-Versicherung aktiviert werden.
Selbstverständlich kann sich der Arbeitnehmer sein persönliches, stark vergünstigtes Wunsch-Dienstrad aussuchen – egal ob Fahrrad oder E-Bike!
Wichtig dabei ist, dass der Fachhändler die Rechnung inklusive leasingfähigem Zubehör nach den Vorgaben des Arbeitgebers erstellt.
Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen vor Ablauf der Nutzungsdauer, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten wie das Dienstrad weiter genutzt werden kann:
– Das Dienstrad wird an das Unternehmen zurückgegeben und von einem anderen Mitarbeiter genutzt und weiter finanziert.
– Es wird die Arbeitnehmerausfallschutz-Versicherung vom Arbeitgeber in Anspruch genommen. Das Rad wird von der Versicherung eingezogen und diese leistet die noch offenen Finanzierungsraten.
– Auf Wunsch des Mitarbeiters kann ein Kaufangebot für das Dienstrad bei der Leasinggesellschaft anfordert werden. Wenn bei der Anschaffung für das E-Bike eine klimaaktiv mobil Förderung in Anspruch genommen wurde, muss diese anteilsmäßig zurückgezahlt werden, da laut Förderbedingungen der klimaaktiv mobil Initiative das Dienstrad für mindestens 48 Monate im Eigentum des Betriebs bleiben muss.
– Bei Schwangerschaft oder Tod des Arbeitnehmers leistet die Arbeitnehmerausfallschutz-Versicherung die offenen Finanzierungsraten. Bei längerer Krankheit leistet die Versicherung ab der 6. Woche für einen Zeitraum von 6 Monaten.
Ein „Willdienstradler“ ist die Bezeichnung für einen Mitarbeiter in einem Unternehmen, der ein gefördertes und dadurch stark vergünstigtes Dienstrad über willdienstrad.at nutzen möchte.
Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber bereits einen Rahmenvertrag mit Willdienstrad.at abgeschlossen hat und seinen Mitarbeitern dieses Mobilitäts-Modell zur Verfügung stellt.
Der Arbeitgeber entscheidet selbständig, wer im Unternehmen ein “Willdienstradler” werden kann. Unter Umständen können Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge, Praktikanten, Mindestlohn beziehende Mitarbeiter und jene, die in weniger als vier Jahren in Rente gehen, eingeschränkten Zugang zu diesem Modell haben.
Willdienstrad-Administratoren sind Ansprechpartner und/oder Bevollmächtigte, die meistens im Betriebsrat oder der Personalabteilung eines Unternehmens angesiedelt sind und für alle Fragen zum Thema ansprechbar sind und verwaltungs- und informationstechnische Tätigkeiten übernehmen.
Sie sind bevollmächtigt, Mitarbeiter anzulegen, die sich ein Dienstrad aussuchen dürfen, und die Bestellungen der Mitarbeiter zu prüfen, zu verwalten und freizugeben – einfach und direkt über das Willdienstrad.at-Online-Portal.
Beim Willdienstrad-Modell kann man im Vergleich zum Privatkauf erhebliche Kosten sparen. Bei uns sparen Sie am Geld und nicht am Fahrrad.
Mit diesem Mobilitäts-Modell kann der Arbeitgeber um staatliche Förderungen ansuchen und diese an seine Mitarbeiterschaft weiterleiten.
Arbeitnehmer realisieren mit diesem Modell im Gegensatz zum Privatkauf eine Ersparnis in der Höhe von ca. 40% des Händlerverkaufspreis und mehr. Der absolute Einsparungs-Betrag hängt von der Höhe des Kaufpreises des Dienstrades und auch vom Gehalt des Arbeitnehmers ab.
Der steuerliche Vorteil für Arbeitgeber liegt in der Vorsteuer-Abzugsberechtigung für die Finanzierung und den Betrieb von Diensträdern sowie Einsparungen bei den Lohnnebenkosten in Höhe von ca. 25% des Gesamtinvests durch das Gehalts-Umwandlungsmodell.
Im Gegenzug dazu genießt der Arbeitnehmer die völlige Sachbezugs-Befreiung.
Neben der finanziellen Ersparnis brauchen Sie sich bei einem Willdienstrad-Fahrrad um nichts kümmern; unser Komplettschutz macht Willdienstrad noch komfortabler. Wir schützen Ihr Dienstrad vor Diebstahl, Vandalismus, Sachschaden und vielen weiteren Risiken durch einen Versicherungs-Komplettschutz.
Wir bieten Ihnen:
– Komplettschutz Versicherung gegen Schäden am Fahrrad und Diebstahl. Dieses Versicherungspaket ist bei jedem Abschluss eines Leasingvertrages verpflichtend und wird vom Leasinggeber mit abgeschlossen. Die anfallenden Kosten werden zur Finanzierungsrate addiert.
– Mobilitätsgarantie, diese ist in der Versicherung mittels Schutzbriefes inkludiert, sichert Ihnen Ersatzmobilität und deckt Transport- oder notwendige Nächtigungskosten. Somit bleiben Sie bei einer Panne nicht mehr am Straßenrand stehen.
– Arbeitnehmer-Ausfallversicherung schützt Arbeitgeber bei Kündigung, längerem Krankenstand, Arbeitsunfähigkeit, unerwartetem Tod sowie bei Mutterschutz & Karenz. KEINE WARTEZEIT!
Alle Service-Pakete können nur bei Abschluss eines neuen Willdienstrad.at-Vertrages gebucht werden. Bereits bestehende Verträge können nachträglich nicht angepasst oder ergänzt werden.
Grundsätzlich alle, egal ob klassisches- oder E-Bike, Faltrad, Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Liege- oder Lastenrad, unabhängig von welchem Hersteller oder welcher Marke. Nach Absprache mit dem Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer sein Dienstrad selbst konfigurieren.
Es gilt aufgrund des Verwaltungsaufwandes bei jeder Bestellung folgender Mindestpreis:
Willdienstrad.at Fahrrad 1.200,00 € inkl. Ust.
Bei unseren Vertragshändlern steht eine große Auswahl an Fahrrädern und E-Bikes zur Verfügung.
Ja, es kann jedes ermäßigte NEUE Fahrrad ein Dienstrad werden, wenn der Mindestpreis von 1.200,00 € inkl. Ust. nicht unterschritten wird.
Nein, gebrauchte Fahrräder erfüllen nicht die Anforderungen eines Leasingobjektes und kommen aus diesem Grund für willdienstrad.at nicht in Frage.
Grundsätzlich sind Veränderungen am Dienstrad während der Dauer der Leasinglaufzeit nicht erlaubt. Nicht betroffen davon sind individuelle Anpassungen am Fahrrad wie z. B.: Lenkergriffe, Sattel, Pedale oder Tacho.
Es liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers bzw. Mitarbeiters, für die ordentliche Wartung und Pflege des Rads Sorge zu tragen. Reinigen, Fetten, Schmieren und Ölen kann von jedem Willdienstrad-Nutzer selbst übernommen werden. Größere Reparaturen (Schäden durch Unfall) werden ausschließlich vom Fachhändler durchgeführt und sind versicherungstechnisch durch die Vollkaskoversicherung gedeckt. Verschleißreparaturen sind nicht gedeckt.
Ja, sobald der Fahrradhändler vertraglicher Vertriebspartner von willdienstrad.at geworden ist. Das können sowohl große Ketten aus dem Sportfachhandel als auch Fahrrad-Fachgeschäfte sein. Diese Vertragspartner sind neben der Bereitstellung des Fahrrades ebenso kompetenter Ansprechpartner für alle Service- und Reparaturleistungen.
In Österreich haben Sie die Auswahl aus zahlreichen Willdienstrad.at-Partnern.
Sie haben den bevorzugten Händler noch nicht auf willdienstrad.at gefunden? Informieren Sie uns oder sprechen Sie den Händler direkt darauf an; wir kümmern uns um den Rest.
Grundsätzlich ist es möglich, bis zu 2 Diensträder pro Mitarbeiter zu finanzieren. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob seine MitarbeiterInnen 1 oder bis zu 2 Räder nutzen dürfen.
Sobald sich das Unternehmen für willdienstrad.at entschieden hat und seinen Mitarbeitern Diensträder anbietet, sind diese berechtigt, die Räder betrieblich und auch bis zu 100% privat zu nutzen.
Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer willdienstrad.at anbieten. Auch für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und Gemeinden ist das willdienstrad.at Modell bereits möglich, für detaillierte Informationen kontaktieren Sie bitte unser Serviceteam.
Für Mitarbeitende aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich ist kein Vorsteuerabzug möglich.
Immer mehr Unternehmen setzen auf willdienstrad.at, um ihren Mitarbeitern eine neue Form der Mobilität anzubieten. Keine Staus, keine Parkplatzsuche, schneller unterwegs sein, und gleichzeitig bleiben die Mitarbeiter fit und leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.
Generell dürfen auch alle Haushaltsmitglieder des Arbeitnehmers das Dienstrad mitbenutzen, es sei denn, der Arbeitgeber schließt das dezidiert im Dienstrad-Überlassungsvertrag aus.
Willdienstrad.at ist eine umwelt- und klimafreundliche Mobilitäts-Aktion.
Arbeitgeber bieten Arbeitnehmern eine gesunde, sportliche und verkehrsfreundliche Möglichkeit, den Weg zur Arbeit und Dienstfahrten mit dem eigenen Wunschrad zurückzulegen und dieses darüber hinaus auch bis zu 100% privat uneingeschränkt nutzen zu können.
Gleichzeitig ist „willdienstrad.at“ für den Arbeitnehmer eine Möglichkeit, an ein hochwertiges und stark vergünstigtes Fahrrad zu kommen.
Willdienstrad.at funktioniert ähnlich wie das bereits bekannte Dienstwagenleasing. In unserem Fall stellt das Unternehmen seinen Mitarbeitern ein Dienstrad zu optimalen Bedingungen zur Verfügung, das eben sowohl dienstlich als auch bis zu 100% privat genutzt werden kann. Die monatlichen Leasingraten werden dann über das Bruttogehalt liquiditätsschonend an die Arbeitnehmer weiterverrechnet.
Das Dienstrad ist individuell konfigurierbar und nicht an bestimmte Modelle gebunden.
Willdienstrad wurde 2021 mit dem Gedanken gegründet, den Trend, dass die Menschen im Alltag wieder vermehrt aufs Rad umsteigen, zu unterstützen und somit einen positiven Beitrag zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes zu leisten.
Das hängt stark von Modell, Ausstattung und der Vorstellung der Nutzung des E-Bikes ab, durchschnittlich liegt der Einstiegspreis für ein gutes E-Bike bei rund 2.500 €. Akku und Motor garantieren in diesem Preissegment problemlos große Distanzen zu absolvieren und eine solide und komfortable Ausstattung sorgt für guten Komfort und ein entspanntes Radeln.
Nach oben hin darf das Rad bis zu 11.900 € kosten; je teurer das E-Bike, umso qualitativ hochwertiger die Komponenten und Ausstattungen.
Bei den heutigen Akkus von E-Bikes wird auf eine Lithium-Ionen-Technologie gesetzt und diese halten zwischen 500 und 1000 Voll-Ladezyklen. Das entspricht einer Fahrleistung von ca. 20.000 bis 100.000 Kilometern.
Durchschnittlich hat der Akku eine Lebensdauer von rund 5 Jahren, je nach Hersteller, Ladezyklen, Nutzung und Pflege.
Der Preis pro Akkuladung liegt bei ca. 15 Cent. Das ist ein klarer Vorteil gegenüber den ständig schwankenden Treibstoffpreisen.
Die Ladezeit eines E-Bike Akkus ist abhängig vom Ladegerät sowie der Kapazität des Akkus. Die Größe des Akkus sowie die Leistung des Ladegerätes sind ebenfalls entscheidende Faktoren, die den Ladevorgang beeinflussen.
Durchschnittlich kann ein vollständiger Ladevorgang zwischen 2 und 5 Stunden dauern. Viele Akkus erreichen bereits nach einer Stunde wieder einen Großteil ihrer Leistung. Je neuer die Akku-Generation, desto kürzer ist die Ladezeit.
Die durchschnittliche Reichweite mit einer Akkuladung liegt zwischen 40 und 120 Kilometer.
Viele Faktoren haben Einfluss darauf, wie weit man mit einer Akkuladung kommt. Die Beschaffenheit der Fahrbahn, Fahrverhalten, Grad der gewählten Unterstützungsfunktion, Steigungsgrad der Strecke, Gewicht des E-Bikes samt Fahrer, Reifendruck, Reifenprofil können die Reichweite des Akkus verlängern oder verkürzen.
Die Preisgestaltung ist je nach Type, Ausstattung und Marke sehr unterschiedlich und nach oben hin offen. Der durchschnittliche E-Bike Preis liegt zwischen € 2.500,00 – € 4.500,00 Einsteigermodelle sind bereits wesentlich günstiger erhältlich, Top Ausstattungen können die Preise aber auch auf über € 10.000,00 hinauftreiben.
Neben einer Erweiterung des Kundenkreises und einer Steigerung des Umsatzes profitieren Fachhändler zusätzlich noch durch:
– Cross-Selling im Shop und Online
– Partnerschaft für Reparaturen generiert zusätzliche Einnahmen
– Einfache und unkomplizierte Abwicklung über das willdienstrad.at-Portal
– Partner in einem „100% Made in Austria“- Unternehmen
– Imageverbesserung
– Verstärkte Bekanntheit
– Marken und Hersteller unabhängig
Nur wenige Schritten bis zum Willdienstrad.at-Partnerfachhändler:
– Eine Kooperationsvereinbarung zwischen Fachhändler und willdienstrad.at abschließen
– Willdienstrad legt Sie als Partnerfachhändler sowohl auf der Homepage und im Portal an
damit sind Sie als Partnerfachhändler gelistet und können Mitarbeiter:innen der Unternehmenskunden ihre Räder bei Ihnen erwerben!
– Angebot für konfiguriertes Wunsch-Dienstrad erstellen und im Portal hochladen
– Nach der Freigabe durch den Arbeitgeber kann das Dienstrad übergeben werden
– Die Rechnung für Rad inkl. leasingfähigem Zubehör wird vom Leasingunternehmen bezahlt
Starten Sie als Partnerfachhändler gemeinsam mit uns durch und bringen wir Österreichs Mitarbeiter:innen auf ein Dienstrad!
Das Dienstrad kann nach Freigabe des Arbeitgebers direkt vom Fachhändler an den Arbeitnehmer übergeben oder versendet werden. Der Arbeitnehmer unterschreibt eine Übernahmebestätigung, und im Anschluss wird diese Bestätigung gemeinsam mit der Rechnung im Online Portal zur Übermittlung an die Leasinggesellschaft und Versicherung hochgeladen. Die Leasinggesellschaft begleicht dann in weiterer Folge die Händlerrechnung.
Leasing ist hauptsächlich in der Geschäftswelt eine beliebte Form der Finanzierung. Im zivilrechtlichen Sinn ist leasen eine Nutzungsüberlassung. Dabei überlässt der Leasinggeber (unser Leasingpartner) dem Leasingnehmer (entspricht dem Arbeitgeber) das Leasingobjekt (hier ein Fahrrad) zu einem definierten Zinssatz. Der Leasingnehmer (Arbeitgeber) stellt es dann dem Arbeitnehmer zur Nutzung zur Verfügung. Im Gegensatz zum Mietkauf ist das Leasingobjekt wirtschaftlich dem Leasinggeber zuzurechnen.
Unter dem Restwert-Leasing wird eine Form des Leasings verstanden, bei der bereits zu Beginn des Vertrags der Restwert des Leasingobjekts (Dienstrad) zum Ende der Vertragslaufzeit festgelegt wird. Dieser Wert wird durch die Dauer des Leasings beeinflusst.
Der Vertrag läuft über 48 Monate mit 16% Restwert (übliche Nutzungsdauer 5 Jahre laut Sachbezugswerteverordnung 2023).
Das ist der erste Vertrag, der als Basis zwischen Leasinggeber (unser Leasingpartner) und dem Arbeitgeber abgeschlossen wird. Der Vertrag regelt u.a. relevante Unternehmensdaten, Zahlungsmodalitäten, Formalitäten zum Leasing, Vertragslaufzeiten, Versicherung, Datenschutz und Ablauf. Dieser Leasing-Rahmenvertrag kann erst vom Arbeitgeber unterzeichnet werden, wenn die Bonitätsprüfung seitens des Leasinggebers positiv abgeschlossen ist. Das Unternehmen ist zu keiner Mindestabnahmemenge an Diensträdern verpflichtet.
Das willdienstrad-Modell ist auf 48 Monate mit 16% Restwert ausgelegt, da die Finanzbehörden von einer üblichen Nutzungsdauer von 5 Jahren ausgehen (Sachbezugswerteverordnung 2023). Bei geringerer Laufzeit ist der Restwert dementsprechend höher, und die Ersparnis bei Lohnsteuer und Sozialversicherung ist dementsprechend niedriger.
Nutzt der Arbeitgeber bei der Anschaffung des Dienstrades die Möglichkeit einer Förderung im Rahmen der E-Mobilitätsförderung, muss das Rad aufgrund der klimaaktiv mobil Förderbedingungen für 48 Monate im Unternehmen behalten werden.
Ein Einzel-Leasingvertrag wird für jedes Fahrrad separat zwischen dem Arbeitgeber und der Leasinggesellschaft abgeschlossen und regelt die Details zum einzelnen Rad. Dieser Vertrag ist im festgelegten Zeitraum grundsätzlich unkündbar. Ausnahme: Beendigung des Dienstverhältnisses, dann besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer das Rad auskaufen kann.
Der Leasingvertrag kann nur dann vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet werden, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt. Die Leasinggesellschaft stellt ein Ablöseangebot an den Leasingnehmer (Arbeitgeber). Nimmt dieser das Angebot an und bezahlt den Ablösebetrag vollständig, wird der Leasingvertrag vorzeitig beendet. In der Regel ist diese Option für den Leasingnehmer (Arbeitgeber) wirtschaftlich nachteilig.
Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis oder wird er vor Ablauf der Leasinglaufzeit gekündigt, endet für ihn die Nutzung des Dienstrades. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, das Dienstrad an den Arbeitgeber zurückzugeben.
Auf Wunsch und in Absprache mit dem Arbeitgeber kann dem Mitarbeiter ein Übernahmeangebot für das Dienstrad durch die Leasinggesellschaft gemacht werden. Dieses Angebot kann er annehmen, er ist aber nicht dazu verpflichtet.
Da immer der Arbeitgeber der Leasingnehmer ist, kann er entscheiden, wie das Dienstrad weiter im Unternehmen genutzt werden soll. Es kann einem anderen Arbeitnehmer zur Nutzung überlassen werden, der dann die noch offenen Leasingraten weiter bezahlt.
Eine weitere Möglichkeit ist die Aktivierung des Arbeitnehmer-Ausfallschutzes, dann bezahlt die Versicherung die noch ausstehenden Leasingraten und zieht das Fahrrad ein.
Im Großen und Ganzen sind alle fest verbauten Teile am Dienstrad leasingfähig, inklusive Schloss (Mindestpreis 49 €).
Akku, Ersatzakku, Speziallenker, Kindersitz oder ergonomische Griffe sind im Leasing inbegriffen und können bei Abschluss eines Willdienstrad-Vertrages mit aufgenommen werden. Im Nachhinein gekauftes Zubehör kann nicht in einen bereits abgeschlossenen Vertrag mit aufgenommen werden.
Weiteres Zubehör gehört jedoch nicht zum Leasingvertrag. Helme, Bekleidung, Fahrradanhänger, Werkzeug etc. müssen separat angeschafft (gesonderte Rechnung) werden und können nicht in die Leasingrate mit eingerechnet werden.
Der Arbeitnehmer entscheidet sich dafür, einen Teil seines Brutto-Monatslohnes umzuwandeln. Dieser Teil entspricht beim Dienstrad der monatlichen Leasingrate und wird dem Arbeitnehmer üblicherweise in Form einer sogenannten Gehaltsumwandlung vom Brutto-Monatslohn abgezogen. Somit finanziert der Arbeitnehmer sein Dienstrad selbst.
Diese Gehaltsumwandlung funktioniert ausschließlich bei einer bestehenden Überzahlung des Kollektiv-Vertrages; das heißt nach Abzug der Leasingrate vom Brutto-Monatslohn des Mitarbeiters, darf dessen Gehalt nicht unter dem Kollektiv sein. Die Überzahlung muss mindestens der Höhe der monatlichen Nutzungsrate entsprechen.
Der Bezug und die Nutzung des Rades ist zur Gänze sachbezugsfrei!
Der Arbeitgeber spart durch die reduzierten Brutto-Löhne bei den Lohnnebenkosten ca. 25% des Gesamtinvestments. Somit stellt die Gehaltsumwandlung für den Arbeitgeber eine steuerlich wesentlich günstigere Alternative zur Gehaltserhöhung dar.
Die Leasingraten können als Betriebsausgabe über die Laufzeit abgeschrieben werden.
Die Umwandlungsrate ist jene Rate, die dem Arbeitnehmer auf Basis der Gehaltsumwandung vom Lohn abgezogen wird.
Sie setzt sich zusammen aus:
– der Nutzungsrate (Leasingrate), jene Rate für die Nutzung des Dienstrades ist gleich Netto-Kaufpreis des selbst konfigurierten Rades inkl. leasingfähigem Zubehör und
– der Rate für das Service Paket (Vollkasko Versicherung, Schutzbrief, Arbeitnehmerausfallschutz).
Durch einen freiwilligen Zuschuss kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter unterstützen und die Umwandlungsrate reduzieren.
Der Arbeitgeber kann die Finanzierungsraten des Dienstrades zur Gänze für den Arbeitnehmer übernehmen: als Bonus, Incentive (Gratifikation) oder anstelle einer Gehaltserhöhung.
Als weitere Alternative können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die monatlichen Finanzierungskosten teilen.
Das willdienstrad-Modell ist auf 48 Monate mit 16% Restwert ausgelegt, da die Finanzbehörden von einer üblichen Nutzungsdauer von 5 Jahren ausgehen (Sachbezugswerteverordnung 2023).
Ja, z.B. in der Höhe eines Zuschusses durch AG. Auch wenn die Mobilitätsförderung in Anspruch genommen werden soll, muss der Arbeitgeber die Förderung (€ 250,00 pro E-Bike) als Anzahlung zur Verfügung stellen.
Bei einem Fahrrad, das über willdienstrad.at vermittelt wird, handelt es sich um ein Dienstfahrrad, welches im Eigentum des Finanzierungspartners steht und vom Arbeitgeber geleast wird. Um den Arbeitgeber vor finanziellen Schäden zu bewahren, muss das Fahrrad versichert werden.
Die Vollkasko (Pflichtbestandteil in jedem Finanzierungsvertrag) ist eine Vollkaskoversicherung inkl. Schutz bei Diebstahl, Vandalismus und (selbst verursachten) Sturz- und Unfallschäden, Schutzbrief (Mobilitätsgarantie) und Arbeitnehmerausfallschutz.
Die Versicherung läuft ab Übergabe des Fahrrads an den Nutzer bis zum Ende des Finanzierungsvertrags, also zumindest 48 Monate.
Fahrräder, (E-)Falträder, (E-)Lastenfahrräder und E-Bikes/Pedelecs.
Was sind Pedelecs? Als Pedelecs bezeichnet man E-Bikes bis 25km/h. Der Motor wird nur durch das Treten der Pedale zugeschalten und der Betrieb des Fahrrads kann ohne Zulassung erfolgen.
Der örtliche Geltungsbereich umfasst ganz Österreich, erweitert auf angrenzende Staaten für Nutzer die in Österreich angestellt sind und zumindest 100 Tage je Kalenderjahr physisch in Österreich sind, um ihrer Arbeit nachzugehen. Zusätzlich inkludiert sind alle Orte weltweit (mit Ausnahme der sanktionsbewehrten Länder), wo sich das versicherte Fahrrad vorübergehend für einen Zeitraum von höchstens sechzig (60) aufeinanderfolgenden Tagen befindet.
Der Schaden ist sofort nach Eintritt durch den Nutzer des Fahrrades direkt an Bikmo zu melden.
Die Meldung erfolgt online durch das bereitgestellte Formular „Schadenmeldung bei Bikmo einreichen“
Sobald der durch den Nutzer vom Fachhändler eingeholte Kostenvoranschlag freigegeben ist, darf die Reparatur in Auftrag gegeben werden. Liegen die Kosten für die Reparatur bei unter € 1.000,- kann die Reparatur ohne vorherige Freigabe sofort in Auftrag gegeben werden.
Die Mobilitätsgarantie hilft im Schadensfall, indem sie Arbeit und Stress abnimmt. Im Falle eines Schadens leistet sie beispielsweise Pannenhilfe vor Ort oder sorgt dafür, dass das Fahrrad und der Nutzer heil zu Hause ankommen. Der Schutzbrief ist Teil der Vollkaskoversicherung.
Ab 5 Kilometer vom Wohnort
Der Nutzer des Fahrrads kontaktiert das Service-Team der Pannenhilfe unter der folgenden 24 Stunden Notfallnummer: 0043 720 080220
Grundsätzlich ist das Dienstrad zum Schutz gegen Diebstahl mit einem qualitativ hochwertigen Markenschloss (Wert: mindestens 49 €), mit seinem Rahmen an einem fest verankerten Gegenstand abzusperren.
Bei einem Diebstahl ist eine polizeiliche Anzeige durchzuführen. Diese ist umgehend mit der Schadensmeldung an den Versicherer zu übermitteln, der die weiteren Maßnahmen einleitet.
Weiters ist der Arbeitgeber zu informieren, da er der Leasingnehmer ist.
Die Arbeitnehmerausfallsversicherung schützt den Arbeitgeber vor Zahlungsausfällen, wenn eine Gehaltsumwandlung nicht mehr erfolgen und daher die Finanzierungsrate nicht mehr bedient werden kann. Ausfallgründe können sein: Beendigung des Dienstverhältnisses, Schwangerschaft und Karenz sowie Unfall oder Tod des Arbeitnehmers.
Die Wartezeit beträgt 6 Wochen bei z.B. Krankenstand bei einem temporären Ausfall.
Bei permanentem Ausfall durch z.B. Karenz oder Kündigung gibt es keine Wartezeit! Die Schadenmeldung erfolgt in dem Fall durch den Arbeitgeber.
Der Überlassungsvertrag regelt alle Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Damit der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Dienstrad steuergünstig anbieten kann, muss er der Vertragspartner des Finanzdienstleisters sein.
Im Zuge dessen überlässt der Arbeitgeber das Dienstrad dann dem Arbeitnehmer zur dienstlichen und privaten Nutzung.
Dieser Vorgang der Überlassung bzw. Nutzung wird vertraglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgehalten.
Der Überlassungsvertrag bzw. die Nutzungsvereinbarung regeln unter anderem folgende Aspekte:
– Angaben zum genauen Modell des Dienstrades
– Monatliche Nutzungsgebühr
– Gehaltsumwandlung
– Regelungen bei vorzeitigem Ende der Vertragslaufzeit
Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber und Willdienstrad.at abgeschlossen. Willdienstrad.at verpflichtet sich gegenüber Arbeitgebern, die administrative Koordination der Anschaffung, Finanzierung sowie Versicherung der Diensträder weitestgehend zu übernehmen.
In diesem Vertrag werden Rahmenbedingungen von willdienstrad.at für die Dienstradfinanzierung festgehalten wie z. B.: die finanzielle Abwicklung über den Finanzdienstleister, die Finanzierungsvarianten, die Pflichtversicherungen, die Haftung, die Vertragsdauer und Vertragskündigung sowie die maximale Anzahl der Räder pro Mitarbeiter, Mindest- und Maximalpreis, auch das Vertragspartner Fachhändler-Netz und vieles mehr.
Die Übernahmebestätigung hält fest, dass der Arbeitnehmer das Dienstrad im vereinbarten, mängelfreien Zustand übernommen hat.
Ebenfalls wird auf diesem Formular der Zeitpunkt der Übernahme festgehalten, ab diesem Datum beginnt die Nutzungszeit des Dienstrades sowie das Finanzierungsmodell und der Versicherungsschutz. Diese Bestätigung wird für jedes Rad individuell ausgestellt.