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Was passiert mit dem Dienstrad, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen vor Ende der Nutzungsdauer verlässt?

Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen vor Ablauf der Nutzungsdauer, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten wie das Dienstrad weiter genutzt werden kann:

– Das Dienstrad wird an das Unternehmen zurückgegeben und von einem anderen Mitarbeiter genutzt und weiter finanziert.

– Es wird die Arbeitnehmerausfallschutz-Absicherung vom Arbeitgeber in Anspruch genommen. Das Rad wird von der Versicherung eingezogen und diese leistet die noch offenen Finanzierungsraten.

– Auf Wunsch des Mitarbeiters kann ein Kaufangebot für das Dienstrad bei der Leasinggesellschaft anfordert werden.

– Bei Schwangerschaft oder Tod des Arbeitnehmers leistet die Arbeitnehmerausfallschutz-Absicherung die offenen Finanzierungsraten. Bei längerer Krankheit werden die Raten ab der 6. Woche für einen Zeitraum von 18 Monaten übernommen.