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Was passiert mit dem Dienstrad, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen vor Ende der Nutzungsdauer verlässt?

Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen vor Ablauf der Nutzungsdauer, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten wie das Dienstrad weiter genutzt werden kann:

– Das Dienstrad wird an das Unternehmen zurückgegeben und von einem anderen Mitarbeiter genutzt und weiter finanziert.

– Es wird die Arbeitnehmerausfallschutz-Versicherung vom Arbeitgeber in Anspruch genommen. Das Rad wird von der Versicherung eingezogen und diese leistet die noch offenen Finanzierungsraten.

– Auf Wunsch des Mitarbeiters kann ein Kaufangebot für das Dienstrad bei der Leasinggesellschaft anfordert werden. Wenn bei der Anschaffung für das E-Bike eine klimaaktiv mobil Förderung in Anspruch genommen wurde, muss diese anteilsmäßig zurückgezahlt werden, da laut Förderbedingungen der klimaaktiv mobil Initiative das Dienstrad für mindestens 48 Monate im Eigentum des Betriebs bleiben muss.

– Bei Schwangerschaft oder Tod des Arbeitnehmers leistet die Arbeitnehmerausfallschutz-Versicherung die offenen Finanzierungsraten. Bei längerer Krankheit leistet die Versicherung ab der 6. Woche für einen Zeitraum von 6 Monaten.