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Was ist ein Überlassungsvertrag bzw. die Nutzungsvereinbarung?

Der Überlassungsvertrag regelt alle Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Damit der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Dienstrad steuergünstig anbieten kann, muss er der Vertragspartner des Finanzdienstleisters sein.
Im Zuge dessen überlässt der Arbeitgeber das Dienstrad dann dem Arbeitnehmer zur dienstlichen und privaten Nutzung.
Dieser Vorgang der Überlassung bzw. Nutzung wird vertraglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgehalten.

Der Überlassungsvertrag bzw. die Nutzungsvereinbarung regeln unter anderem folgende Aspekte:

– Angaben zum genauen Modell des Dienstrades
– Monatliche Nutzungsgebühr
– Gehaltsumwandlung
– Regelungen bei vorzeitigem Ende der Vertragslaufzeit