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Was bedeutet eine Gehaltsumwandlung und wie funktioniert sie?

Der Arbeitnehmer entscheidet sich dafür, einen Teil seines Brutto-Monatslohnes umzuwandeln. Dieser Teil entspricht beim Dienstrad der monatlichen Leasingrate und wird dem Arbeitnehmer üblicherweise in Form einer sogenannten Gehaltsumwandlung vom Brutto-Monatslohn abgezogen. Somit finanziert der Arbeitnehmer sein Dienstrad selbst.
Diese Gehaltsumwandlung funktioniert ausschließlich bei einer bestehenden Überzahlung des Kollektiv-Vertrages; das heißt nach Abzug der Leasingrate vom Brutto-Monatslohn des Mitarbeiters, darf dessen Gehalt nicht unter dem Kollektiv sein. Die Überzahlung muss mindestens der Höhe der monatlichen Nutzungsrate entsprechen.
Der Bezug und die Nutzung des Rades ist zur Gänze sachbezugsfrei!

Der Arbeitgeber spart durch die reduzierten Brutto-Löhne bei den Lohnnebenkosten ca. 25% des Gesamtinvestments. Somit stellt die Gehaltsumwandlung für den Arbeitgeber eine steuerlich wesentlich günstigere Alternative zur Gehaltserhöhung dar.
Die Leasingraten können als Betriebsausgabe über die Laufzeit abgeschrieben werden.