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Muss nach einer Kollektivvertrags-Erhöhung bzw. Gehaltserhöhung eine Neuberechnung der Leasingrate erfolgen?

Nein – solange sich die Progressionsstufe nicht ändert und der Arbeitnehmer in keine andere Steuerklasse fällt.

Reicht die Überzahlung des Kollektivvertrages oder freiwilliger Zulagen nicht aus, um die monatliche Nutzungsrate zu bedecken, wird der Differenzbetrag aus dem Nettogehalt entrichtet.