Muss nach einer Kollektivvertrags-Erhöhung bzw. Gehaltserhöhung eine Neuberechnung der Leasingrate erfolgen?
Nein – solange sich die Progressionsstufe nicht ändert und der Arbeitnehmer in keine andere Steuerklasse fällt. Wenn das Jahreseinkommen unter „€ 11.000,00 ist es steuerfrei. Das Einkommen von € 11.000,00 bis € 18.000,00 € wird mit 20% versteuert. Von € 18.000,00 bis € 31.000,00 sind es 35%. Zwischen € 31.000,00 bis € 60.000,00 sind es 42% und von € 60.000,00 bis € 90.000,00 48% Steuern. Bis € 1.000.000,00 sind es 50% und darüber 55%“ (Quelle finanz.at).
Sollte der Arbeitnehmer in eine neue Progressionsstufe fallen, muss neu berechnet werden.