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Können bei einem Dienstrad kleinere Reparaturen oder Veränderungen durchgeführt werden?

Grundsätzlich sind Veränderungen am Dienstrad während der Dauer der Leasinglaufzeit nicht erlaubt. Nicht betroffen davon sind individuelle Anpassungen am Fahrrad wie z. B.: Lenkergriffe, Sattel, Pedale oder Tacho.
Es liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers bzw. Mitarbeiters, für die ordentliche Wartung und Pflege des Rads Sorge zu tragen. Reinigen, Fetten, Schmieren und Ölen kann von jedem Willdienstrad-Nutzer selbst übernommen werden. Größere Reparaturen (Schäden durch Unfall) werden ausschließlich vom Fachhändler durchgeführt und sind versicherungstechnisch durch die Vollkaskoversicherung gedeckt. Verschleißreparaturen sind nicht gedeckt, außer der Arbeitgeber hat die Zusatzversicherung „Inspektion und Verschleiß“ dazu genommen.