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Das Dienstrad wurde gestohlen, was ist zu tun?

Grundsätzlich ist das Dienstrad zum Schutz gegen Diebstahl mit einem qualitativ hochwertigen Markenschloss (Wert: mindestens 49 €), mit seinem Rahmen an einem fest verankerten Gegenstand abzusperren.

Bei einem Diebstahl ist eine polizeiliche Anzeige durchzuführen. Diese ist umgehend mit der Schadensmeldung an den Versicherer zu übermitteln, der die weiteren Maßnahmen einleitet.

Weiters ist der Arbeitgeber zu informieren, da er der Leasingnehmer ist.