Firmenfahrrad Österreich – Neuigkeiten und Wissenswertes 2023
Höchste Zeit , um sich mit den Neuigkeiten rund um das Thema Firmenfahrrad Österreich zu beschäftigen.
Das erste Halbjahr 2023 ist schon bald vorüber.
Welche Neuerungen bringen Gesetze im Jahr 2023 mit sich?
- Wie sieht es mit der Sachbezugswerteverordnung beim Jobrad aus?
- Welche Änderungen gibt es in Verbindung mit der Sozialversicherung (neue ÖGK Regelung)?
- Was hat sich bei den Förderungen für Bikeleasing 2023 geändert?
Auf diese Fragen wollen wir in unserem neuen Beitrag eingehen.
Eines schon vorweg: Falls in Ihrem Unternehmen interessierten Mitarbeiter:innen noch nicht die Möglichkeit zum Dienstradleasing geboten wird, ist jetzt der absolut richtige Zeitpunkt um einzusteigen!
Firmenfahrrad Österreich und die Sachbezugswerteverordnung
Viele Unternehmer:innen und Mitarbeiter:innen, die sich mit dem Thema Firmenfahrrad Österreich auseinandergesetzt, wissen es bereits. Bisher gab es eine Vorschrift zur betrieblichen Mindestnutzung des (E-)Bikes. Konkret gesagt musste bisher eine dienstliche Jobrad Nutzung von mindestens 10% nachgewiesen werden. Mit der neuen Sachbezugswerteverordnung fällt diese Hürde. Im Gesetzestext heißt es dazu unter §4b „Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Fahrrad….für nicht beruflich veranlasste Fahrten…zu benützen, ist ein Sachbezugswert von Null anzusetzen.“ Den gesamten Gesetzestext finden Sie hier.
Mit dieser neuen Bestimmung fällt eine lästige Hürde. Bei der Nutzung von Bike Leasing muss kein Fahrtenbuch mehr geführt werden, um eine gewisse betriebliche Nutzung nachzuweisen.
Steuerfreies Aufladen von E-Bikes als Jobrad
Ebenso können Arbeitgeber:innen Ihren Mitarbeiter:innen kostenlos eine Möglichkeit zum Aufladen von E-Bikes zur Verfügung stellen. Wer sein E-Bike als Firmenfahrrad Österreich unentgeltlich beim Unternehmen laden kann oder auch die Kosten des Aufladens von Arbeitgeber:innen ersetzt bekommt, kann dafür, unter gewissen Voraussetzung, auch einen Sachbezugswert von 0 ansetzen bzw. muss dafür keine Einnahme ansetzen. Selbst wenn Arbeitgeber:innen eine Ladestation für Ihre Mitarbeiter:innen kaufen oder diesen die Kosten dafür ersetzen, ist ein Großteil davon quasi „steuerfrei“. Die detaillierten Erläuterungen finden Sie im Gesetzestext unter §4c (1).
Arbeitgeber sparen 25% durch das Firmenfahrrad Österreich – neue ÖGK Regelung
Bisher betrug die Ersparnis in Bezug auf Lohnnebenkosten für Arbeitgeber:innen durch das Modell Firmenfahrrad Österreich ca. 10%. Durch eine neue Regelung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) erreicht man eine zusätzliche Ersparnis von 15,12% bis 18,12%. Somit ergibt sich eine Ersparnis von ca. 25% für Arbeitgeber:innen.
Dies ist möglich, da sich die Sozialversicherungsbeiträge ab März 2023 auch bei der Gehaltsumwandlung nach dem reduzierten Bruttoentgelt richten.
Mehr zum Thema Gehaltsumwandlung können Sie in unserem Blogbeitrag dazu lesen.
An dieser Stelle soll, der Vollständigkeit halber, angemerkt werden, dass sich auch die Geldleistungen aus der Sozialversicherung von der reduzierten Beitragsgrundlage bemessen. Das heißt, durch die Gehaltsumwandlung reduziert sich das Bruttoentgelt der Dienstnehmer:innen und damit auch die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung. Somit fallen etwaige Krankengelder, Wochengelder, Renten aus der Unfallversicherung, Pensionen etc… geringfügig niedriger aus als ohne die Anwendung des Modells der Gehaltsumwandlung. Auch Überstunden fußen auf dem geringeren Bruttogehalt. Im Normalfall sind diese „finanziellen Nachteile“ jedoch von weit geringerem Ausmaß als die mit der Gehaltsumwandlung verbunden Vorteile. Noch detailliertere Informationen zu den Auswirkungen des Modells Firmenrahrrad Österreich auf die Sozialversicherung finden Sie auf der Website der Gesundheitskasse.
Förderungen für das Firmenfahrrad Österreich
Die gute Nachricht vorweg. E-Bikes werden als Firmenfahrrad Österreich nach wie vor im Rahmen des klimaaktiv mobil-Bonus gefördert.
Ein erhöhtes Augenmerk legt man bei der Förderungsgestaltung 2023 auf Transporträder und E-Transporträder, auch Lastenräder bzw. E-Lastenräder genannt. Hier gibt es erhöhte Förderungsbeträge pro Fahrrad.
Neu im Förderprogramm sind platzsparende Falträder und auch Abstellanlagen für Fahrräder werden gefördert.
Genaueres zum neuen Förderprogramm für’s Jobrad finden Sie in unserem Blogbeitrag.
Fazit zu den Neuerungen beim Firmenfahrrad Österreich 2023
Wie bereits am Anfang angekündigt ist jetzt sicher der richtige Zeitpunkt um in das Thema Dienstradleasing einzusteigen.
Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie gleich ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren Experten:
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