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Wo gilt die Vollkasko-Versicherung?

Der örtliche Geltungsbereich umfasst ganz Österreich, erweitert auf angrenzende Staaten für Nutzer die in Österreich angestellt sind und zumindest 100 Tage je Kalenderjahr physisch in Österreich sind, um ihrer Arbeit nachzugehen. Zusätzlich inkludiert sind alle Orte weltweit (mit Ausnahme der sanktionsbewehrten Länder), wo sich das versicherte Fahrrad vorübergehend für einen Zeitraum von höchstens sechzig (60) aufeinanderfolgenden Tagen befindet.