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Wer kann willdienstrad.at in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer willdienstrad.at anbieten. Auch für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und Gemeinden ist das willdienstrad.at Modell bereits möglich, für detaillierte Informationen kontaktieren Sie bitte unser Serviceteam.

Für Mitarbeitende aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich ist kein Vorsteuerabzug möglich.

Immer mehr Unternehmen setzen auf willdienstrad.at, um ihren Mitarbeitern eine neue Form der Mobilität anzubieten. Keine Staus, keine Parkplatzsuche, schneller unterwegs sein, und gleichzeitig bleiben die Mitarbeiter fit und leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.
Generell dürfen auch alle Haushaltsmitglieder des Arbeitnehmers das Dienstrad mitbenutzen, es sei denn, der Arbeitgeber schließt das dezidiert im Dienstrad-Überlassungsvertrag aus.