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Was sind die Leasing-Grundlagen?

Leasing ist hauptsächlich in der Geschäftswelt eine beliebte Form der Finanzierung. Im zivilrechtlichen Sinn ist leasen eine Nutzungsüberlassung. Dabei überlässt der Leasinggeber (unser Leasingpartner) dem Leasingnehmer (entspricht dem Arbeitgeber) das Leasingobjekt (hier ein Fahrrad) zu einem definierten Zinssatz. Der Leasingnehmer (Arbeitgeber) stellt es dann dem Arbeitnehmer zur Nutzung zur Verfügung. Im Gegensatz zum Mietkauf ist das Leasingobjekt wirtschaftlich dem Leasinggeber zuzurechnen.