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Was passiert nach der regulären Nutzungsdauer bzw. Leasinglaufzeit?

Der Leasinggeber informiert den Mitarbeiter über seinen Arbeitgeber ca. 12 Wochen vor Ende der Nutzungsdauer über die Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise bzgl. des Dienstrades.
Es stehen mehrere Varianten zur Auswahl:

– Der Mitarbeiter kann das Dienstrad gegen Zahlung des Restwertes (16% des ursprünglichen Kaufpreises) in sein Eigentum übernehmen.
– Der Mitarbeiter kann entscheiden, sein bisheriges Dienstrad nicht zu übernehmen. Dann wird auch kein Restwert fällig (für diesen Fall hat sich Willdienstrad verpflichtet, das Rad gegen Zahlung des Restwertes in Höhe von 16% zu übernehmen).

Ein neues Dienstrad kann – abermals über den Arbeitgeber – geleast werden.