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Was beinhaltet der Dienstleistungsvertrag?

Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber und Willdienstrad.at abgeschlossen. Willdienstrad.at verpflichtet sich gegenüber Arbeitgebern, die administrative Koordination der Anschaffung, Finanzierung sowie Versicherung der Diensträder weitestgehend zu übernehmen.

In diesem Vertrag werden Rahmenbedingungen von willdienstrad.at für die Dienstradfinanzierung festgehalten wie z. B.: die finanzielle Abwicklung über den Finanzdienstleister, die Finanzierungsvarianten, die Pflichtversicherungen, die Haftung, die Vertragsdauer und Vertragskündigung sowie die maximale Anzahl der Räder pro Mitarbeiter, Mindest- und Maximalpreis, auch das Vertragspartner Fachhändler-Netz und vieles mehr.