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Was bedeutet die Bezeichnung „Willdienstradler“?

Ein „Willdienstradler“ ist die Bezeichnung für einen Mitarbeiter in einem Unternehmen, der ein gefördertes und dadurch stark vergünstigtes Dienstrad über willdienstrad.at nutzen möchte.

Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber bereits einen Rahmenvertrag mit Willdienstrad.at abgeschlossen hat und seinen Mitarbeitern dieses Mobilitäts-Modell zur Verfügung stellt.

Der Arbeitgeber entscheidet selbständig, wer im Unternehmen ein “Willdienstradler” werden kann. Unter Umständen können Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge, Praktikanten, Mindestlohn beziehende Mitarbeiter und jene, die in weniger als vier Jahren in Rente gehen, eingeschränkten Zugang zu diesem Modell haben.