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Warum gerade 48 Monate?

Das willdienstrad-Modell ist auf 48 Monate mit 16% Restwert ausgelegt, da die Finanzbehörden von einer üblichen Nutzungsdauer von 5 Jahren ausgehen (Sachbezugswerteverordnung 2023). Bei geringerer Laufzeit ist der Restwert dementsprechend höher, und die Ersparnis bei Lohnsteuer und Sozialversicherung ist dementsprechend niedriger.

Nutzt der Arbeitgeber bei der Anschaffung des Dienstrades die Möglichkeit einer Förderung im Rahmen der E-Mobilitätsförderung, muss das Rad aufgrund der klimaaktiv mobil Förderbedingungen für 48 Monate im Unternehmen behalten werden.