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Wann können Fachhändler Diensträder an Arbeitnehmer übergeben?

Das Dienstrad kann nach Freigabe des Arbeitgebers direkt vom Fachhändler an den Arbeitnehmer übergeben oder versendet werden. Der Arbeitnehmer unterschreibt eine Übernahmebestätigung, und im Anschluss wird diese Bestätigung gemeinsam mit der Rechnung im Online Portal zur Übermittlung an die Leasinggesellschaft und Versicherung hochgeladen. Die Leasinggesellschaft begleicht dann in weiterer Folge die Händlerrechnung.