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Können Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte willdienstrad.at ebenfalls in Anspruch nehmen?

Ja, Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte sind Vollzeitbeschäftigten gleichzusetzen. Es darf keine Unterschreitung des kollektivvertraglich geregelten Mindestlohns oder -gehalts auftreten und es gilt auf das Existenzminimum zu achten.