Skip links

Können externe Personen das Dienstrad nutzen?

Grundsätzlich können alle Haushaltsmitglieder des Arbeitnehmers das Dienstrad verwenden, außer das Unternehmen schließt es vertraglich aus. Die Haftung für die Erfüllung der vereinbarten Pflichten liegt beim Arbeitnehmer.
Das Unternehmen (Leasingnehmer) und in Folge auch der Arbeitnehmer verpflichten sich, das Leasingobjekt (Dienstrad) nicht zu veräußern, unterzuvermieten, zu verleihen, zu verpfänden, zu verschenken oder an Dritte in anderer Weise weiter zu vermieten.