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Kann ein Arbeitnehmer während der Nutzungsdauer seinen Überlassungsvertrag beenden, um ein neueres Dienstrad zu leasen?

Nein. Eine vorzeitige Beendigung des Überlassungsvertrages sowie die Rückgabe des Dienstfahrrades durch den Arbeitnehmer vor dem definierten Nutzungszeitraumes ist nicht möglich. Ausnahme: der Mitarbeiter verlässt das Unternehmen, dann kann vom Arbeitgeber die Arbeitnehmerausfallschutz-Versicherung aktiviert werden.