Gibt es eine Wartezeit für die Inanspruchnahme der Arbeitnehmerausfallversicherung?
Die Wartezeit beträgt 6 Wochen bei z.B. Krankenstand bei einem temporären Ausfall. Bei permanentem Ausfall durch z.B. Karenz oder Kündigung durch den Arbeitnehmer beträgt die Wartezeit wie folgt:
- Karenz 10 Monate
- Kündigung 6 Monate
Die Schadenmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber.