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Gibt es eine Wartezeit für die Inanspruchnahme der Arbeitnehmerausfallversicherung?

Die Wartezeit beträgt 6 Wochen bei z.B. Krankenstand bei einem temporären Ausfall.

Bei permanentem Ausfall durch z.B. Karenz oder Kündigung gibt es keine Wartezeit! Die Schadenmeldung erfolgt in dem Fall durch den Arbeitgeber.