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Gibt es eine Wartezeit für die Inanspruchnahme der Arbeitnehmerausfallversicherung?

Die Wartezeit beträgt 6 Wochen bei z.B. Krankenstand bei einem temporären Ausfall. Bei permanentem Ausfall durch z.B. Karenz oder Kündigung durch den Arbeitnehmer beträgt die Wartezeit wie folgt:

  • Karenz 10 Monate
  • Kündigung 6 Monate

Die Schadenmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber.