Gibt es eine Wartezeit für die Inanspruchnahme der Arbeitnehmerausfallversicherung?
Die Wartezeit beträgt 6 Wochen bei z.B. Krankenstand bei einem temporären Ausfall.
Bei permanentem Ausfall durch z.B. Karenz oder Kündigung gibt es keine Wartezeit! Die Schadenmeldung erfolgt in dem Fall durch den Arbeitgeber.