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Bringt willdienstrad.at dem Unternehmen auch finanzielle Vorteile?

Anschaffungskosten bzw. Finanzierungskosten für Diensträder gehören zu den Betriebsausgaben und können sofort abgeschrieben bzw. geltend gemacht werden. Sie mindern den Gewinn und die Steuerlast.
Wird das Dienstrad anstelle einer Gehaltserhöhung zur Verfügung gestellt, erspart sich das Unternehmen die Lohnnebenkosten, die für die Lohnerhöhung fällig gewesen wäre.