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Besteht die Möglichkeit bei einer bestehenden Kurzarbeit willdienstrad.at zu nutzen?

Ja. Eine bestehende Kurzarbeit im Arbeitsverhältnis bedeutet die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit in einem Unternehmen.

Kommt es im Zuge der Kurzarbeit zu einer „negativen Dynamisierung“ in Form einer Umstufung im Sinne, einer niedriger entlohnten Tätigkeit (z.B. wenn ein/e Arbeitnehmer/in, welche/r bis dato die Filialleitung betraut war, diese – einvernehmlich – abgibt), so ist das Bruttoentgelt vor der Kurzarbeit „in die andere Richtung“ anzupassen, also um jenen Euro-Cent-Betrag zu kürzen, um den sich nun der KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt durch die Umstufung reduziert.

Da die Gehaltsumwandlung bei willdienstrad.at auf dem Bruttolohn des jeweiligen Mitarbeiters basiert, kann die monatliche Nutzungsrate für das Dienstrad während der Kurzarbeit geringfügig abweichen.

Wir weisen darauf hin, das willdienstrad.at keine Befugnis zur Steuerberatung hat und empfehlen Unternehmen, ihren persönlichen Steuerberater heranzuziehen.